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Der Referentenentwurf ist durch!

Die Änderung des TabakerzG wurde gestern Abend vom Bundestag beschlossen. Was bedeutet dies für den Markt und Raucher, die umsteigen möchten?


Durch die Gleichbehandlung von nikotinfreien und nikotinhaltigen Nachfüllbehältern (Liquids), nimmt der Registrierungsaufwand für Hersteller zu. Dies wird sicherlich zu einer weiteren Bereinigung des Marktes führen, da die Kosten der Registrierung für kleine Hersteller zu hoch sind.



Spannend bleibt, ob das Werbeverbot für E-Zigaretten Bestand haben wird. Einige Gutachten renommierter Kanzleien beurteilen die Gleichbehandlung von Tabak- und E-Zigaretten als verfassungswidrig. Ob allerdings der Einspruch der Verbände erfolgreich sein wird, steht in den Sternen.


Das größte Problem der Branche - die sechsmonatige Sperrfrist für E-Zigaretten - bleibt von der aktuellen Änderung unberührt. Trotz entgangener Steuereinnahmen und der Gefährdung vieler Verbaucher durch illegale Importe gab es hier keine Änderung.


Erschreckend ist jedoch, dass das Bewusstsein für Harm-Reduction und Rauchentwöhnung im Bundestag kaum vorhanden ist. Nur Gero Hocker von der FDP erwähnt diesen Aspekte explizit in der Sitzung. M.P.

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